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In voraussichtlich einem Jahr endet die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Noch sind zahlreiche Fragen offen. Wofür sich Deutschland in den Verhandlungen einsetzt.
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell seinen Austritt aus der EU eingeleitet. Gemäß dem EU-Vertrag bedeutet das: Spätestens zwei Jahre darauf, am 29. März 2019 wird die Mitgliedschaft Großbritanniens automatisch enden. Die Verhandlungen, in denen bis dahin geregelt werden soll, wie die künftigen Beziehungen zwischen EU und Großbritannien aussehen, werden von der EU-Kommission unter politischer Steuerung der Mitgliedstaaten geführt.
In der vergangenen Woche haben die Verhandlungen einen Meilenstein passiert: Am 23.03.2018 hat der Europäische Rat die Leitlinien für ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich verabschiedet. Die Leitlinien stellen klar: Die EU möchte weiterhin eine enge politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit Großbritannien. Dennoch ist es unvermeidlich, dass die Beziehungen weniger umfassend und tief sein werden, als unter EU-Mitgliedsstaaten. Dies wird sich auch auf Bereiche wie Handel, Außen- und Verteidigungspolitik auswirken.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung und die EU insgesamt streben ein faires Austrittsabkommen mit Großbritannien an, das die Entflechtung möglichst reibungsfrei regelt und den Schaden, der durch den Brexit unweigerlich eintreten wird, weitestgehend minimiert. Für die Bundesregierung steht bei den Verhandlungen zum einen im Vordergrund, die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Zum anderen sollen Schäden von der Europäischen Union insgesamt abgewandt werden, die der Austritt Großbritanniens mit sich bringen könnte. Dieser Aspekt ist besonders für Unternehmen sowie länderübergreifende Wissenschaft und Forschung wichtig.
Auch künftig ist die Bundesregierung an einer engen Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien interessiert. Allerdings muss klar sein, dass es die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nicht ohne die damit einhergehenden Verpflichtungen gibt. Deshalb haben die Staats- und Regierungschefs der EU27 bereits in ihrer Erklärung vom 29. Juni 2016 – unmittelbar nach dem britischen Referendum - verdeutlicht, dass das zukünftige Verhältnis von einer ausgewogenen Balance zwischen Rechten und Pflichten geprägt sein muss. Die Nähe Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt wird davon abhängen, inwieweit Großbritannien sich weiter an europäische Regeln bindet.
Welche Rolle spielt das Auswärtige Amt?
Das Auswärtige Amt hat als federführendes Ministerium die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die deutschen Interessen und Ziele von der EU in den Austrittsverhandlungen mit Großbritannien berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck wird innerhalb der Bundesregierung eine deutsche Position abgestimmt in Brüssel vertreten.
Die Bundesregierung hat zudem am 22. November 2016 einen Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ eingerichtet und steht in einem sehr engen und regelmäßigen Dialog mit Bundestag, Bundesrat und auch den Städten und Kommunen. Es werden viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Deutschen in Großbritannien, mit Wirtschaftsvertretern und mit Vertretern der Wissenschaftsorganisationen geführt. So wird sichergestellt, dass alle deutschen und europäischen Belange im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt werden.