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19.07.2018 - Artikel
Ratspräsident Tusk: „Auf einer Skala von 1 bis 10 ist dieses Abkommen eine 10.“
Nach fünfjährigen Verhandlungen haben die EU und Japan am Dienstag (17.07.) ein umfassendes Freihandelsabkommen (Economic Partnership Agreement/EPA) abgeschlossen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk waren für die feierliche Unterzeichnung nach Tokio gereist.
Gemeinsam mit dem japanischen Ministerpräsidenten Shinzō Abe betonten Juncker und Tusk die Bedeutung des Abkommens, das ein deutliches Zeichen für „freien, fairen und regelbasierten Handel und gegen Protektionismus“ setzt“, wie es in der gemeinsamen Abschlusserklärung heißt.
Das Freihandelsabkommen wird weitreichende Erleichterungen für die Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU und in Japan mit sich bringen. Durch die Vereinbarung entsteht ein gemeinsamer Wirtschaftsraum für über 600 Millionen Menschen, in dem mehr als ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet wird.
Medizintechnik und Agrarprodukte aus Europa werden in Japan günstiger, japanischer Wein oder Elektronik in der EU
Mit Inkrafttreten des Abkommens werden über 90% der EU-Ausfuhren nach Japan von Zöllen befreit sein. Nach Ablauf der für einige Bereiche, etwa den Agrarmarkt, geltenden Übergangsfristen werden 99% aller EU-Exporte nach Japan zollfrei sein. Damit sparen europäische Produzenten etwa eine Milliarde Euro an Zollzahlungen beim Handel mit Japan. Europäische Produkte wie Fleisch oder Käse aus der EU werden für die japanischen Verbraucher dadurch deutlich günstiger.
Umgekehrt fallen die bisher geltenden Einfuhrzölle auf japanische Importprodukte in der Europäischen Union künftig weitgehend weg. Elektronische Geräte und Unterhaltungselektronik aus Japan etwa wurden bisher bei der Einfuhr in die EU mit 14% besteuert, für japanische Autos fielen Zölle in Höhe von 10% an.
Wesentliche Erfolge konnten auch bei sogenannten nicht-tarifären Handelsbarrieren erzielt werden. Unterschiedliche technische Vorschriften und Normen haben in der Vergangenheit EU-Exporte in manchen Bereichen um bis zu 30% verteuert. Die EU und Japan haben sich nun in einer Vielzahl von Bereichen auf die Anerkennung internationaler Normen und Standards sowie auf Mechanismen geeinigt, um solche Handelsbarrieren künftig zu vermeiden. So können beispielsweise Kraftfahrzeuge, Arzneimittel und Medizintechnik künftig leichter exportiert werden. Dabei bleibt das Recht beider Seiten bewahrt, auch in Zukunft Regulierungen vorzunehmen.
Hohe Standards für Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und die Umwelt
Mit dem Abschluss des Partnerschaftsabkommens bauen die EU und Japan ihre engen wirtschaftlichen Beziehungen weiter aus. Der Abschluss wurde durch die ähnlich hohen Standards und gemeinsamen Grundwerte beider Partner erleichtert.
So sichern sich die EU und Japan gegenseitig die Erfüllung der von der Internationalen Arbeitsorganisation vorgegebenen Regelungen zum Arbeitsschutz zu. Gleiches gilt für die Umsetzung multilateraler Umweltabkommen sowie des Pariser Klimaschutzabkommens.
Damit zeigt das Abkommen mit dem Wertepartner Japan, wie ein weitgehender Abbau von Handelsbarrieren mit hohen Schutzstandards für Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer sowie klaren Verpflichtungen für Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen kann. Mit Regeln etwa zu nachhaltigem Handel sowie Wettbewerb streben die EU und Japan ebenso an, das globale Handelssystem weiter zu öffnen und fortzuentwickeln
Dem Inkrafttreten des EPA muss noch der Rat der EU, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, sowie das Europäische Parlament zustimmen. Der Deutsche Bundestag kann sich durch Stellungnahmen einbringen, die von der Bundesregierung zu berücksichtigen sind.